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Mietbedinungen

Mietenleihen.de

Inhaber dieser Internetseite


Lars Klingler

Mont-Cenis Str.405

44627 Herne

Tel.: 02323--399--2679

Mobil: 0157--349--154--63

E-Mail: info(at)mietenleihen.de

URL: www.mietenleihen.de




Auszug aus unseren Geschäftsbedingungen :


Mietbedingungen

Besondere Vereinbarung zwischen Mieter und Vermieter: 

Unter Punkt 4. Versicherungsschutz sind besonders zu Beachten. Bei zustandekommen eines Mietvertrages und eintreten eines Schadenfalles sind die Besonderen Vereinbarungen durch Mieter und Vermieter zu Erfüllen!!!


1. Der Mieter verpflichtet sich :

a) Den Einsatz von Mietgeräten in seine Haftpflichtversicherung (Privat-, Bau- oder Betriebshaftpflicht) mit aufzunehmen.

b) das Gerät vor Überbeanspruchung zu schützen.

c) für Wartung und Pflege des Gerätes im üblichen Rahmen zu sorgen. Bei einer Mietdauer von mehr als

150 Betriebsstunden sind die vom Hersteller vorgeschriebenen Inspektionen zu veranlassen.

d) alle notwendigen Instandsetzungsarbeiten für die Inbetriebhaltung sofort sach- und fachgerecht

durchführen zu lassen, gegebenenfalls auf eine gültige UVV zu achten

e) das Gerät nach Beendigung der Mietzeit in einwandfreiem betriebs-/transportfähigem und, der Dauer der Einsatzzeit angemessenen Zustand zurückzugeben (gereinigter Zustand) und gegebenenfalls

auf Mängel hinzuweisen. 

f) die anfallenden Kosten für Betriebsstoffe zu übernehmen.

g) auftretende Störungen sofort zu beheben oder die Firma Lars Klingler Mietenleihen.de zu

benachrichtigen.

h) qualifiziertes Personal einzusetzen


2. Mietzeiten

a) Die Mietzeit beginnt an dem zwischen den Parteien vereinbarten Tag mit der Übergabe der

Maschine an den Mieter oder dessen Beauftragten. Wird die Maschine versandt, beginnt die Mietzeit mit dem Zeitpunkt der Übergabe an den Frachtführer. Wird die Maschine an dem vereinbarten Tage abgenommen, so beginnt die Mietzeit an diesem Tage.Die Mietzeit endet am Tage der Rückgabe oder bei Versendung mit dem Eintreffen der Mietsache auf dem Lagerplatz des Vermieters.

b) Zur Berechnung der Tagesmiete werden 8 Arbeitsstunden zugrunde gelegt. Jede weitere angefangene Arbeitsstunde wird mit 1/10 des Tagesmietpreises berechnet.

c) Die volle Tagesmiete ist auch dann zu zahlen, wenn die normale Schichtzeit nicht voll ausgenutzt wird.

Samstage gelten als Werktage. Sie werden dann nicht berechnet, wenn die Arbeit an diesem Tage

nachweislich geruht hat. Arbeiten an Sonn- und Feiertagen sind dem Vermieter zu melden. Sie werden abrechnungsgemäß wie Werktage behandelt.


3. An- und Abtransport gehen zu Lasten des Mieters.                                                                                        Am Tag der Abmeldung muss das Gerät/Maschine dem Vermieter abholbereit und frei zugänglich zur Verfügung gestellt werden. Beim Transport der Maschinen durch den Mieter ist allein der Fahrer für die Einhaltung der zulässigen Transportabmessungen / Nutzlasten / Achslasten / Ladungssicherungen verantwortlich. Bei Zuwiderhandlung erlischt der Versicherungsschutz.


4. Versicherung

Für alle Mietmaschinen,und –geräte, Arbeitsbühnen aller Art besteht keine Maschinenkaskoversicherung

(inkl. innerer Betriebsschäden). Nicht versichert sind auch Chassis und Hilfsrahmen inkl. Fahrmotoren und Getriebe. Ebenfalls besteht kein Versicherungsschutz bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Reifenschäden, Kettenschäden und Verschmutzungen sind ebenfalls nicht versichert.

Bei allen Schäden an Mietmaschinen, Mietgeräten und Arbeitsbühnen aller Art stellen wir Ihnen

eine Selbstbeteiligung in Höhe von 2.000,00 Euro bei Schadensfall es gilt der momentanen Zeitwert der Maschine/Gerät in Rechnung.

Bei Diebstahlschäden beträgt die Selbstbeteiligung 10 % mind. 1.500,00 Euro je Schadensfall und Maschine/Gerät. Bei Unterschlagung 25 % mind. 2500,00 Euro je Schadensfall und Maschine/Gerät.

Kleinschäden (z.B. Glasbruch, defekt an Chassis oder an Zubehörteilen) sind durch Erstattung der Materialkosten  den Mieter zu Erstatten. Die einbehaltene Mietkaution dient in diesen Fall auschliesslich zur Verrechnung der anfallenden Materialkosten. Ein Guthaben zugunsten des Mieters wird bar ausgezahlt. Die angefallenen Arbeitsstunden der Reparatur und Auswahl einer Fachwerkstatt ist Sache des Vermieters.   

Da Wir keine Versicherung anbieten, erheben wir auch keine Mietsumme eines Versicherungsschutzes pro Kalendertag und Sie stimmen ausdrücklich mit Unterzeichnung des Mietvertrages das Sie keine Versicherung des Mietgerätes wünschen und dieses bei Übergabe der Mietsache in einem Mietvertrag/Übergabeprotokoll gesondert zu Bestätigen ist. Besondere Vereinbarung: Ein Ausschluss eines Versicherungsschutzes wird durch den Mieter akzeptiert. .


5. Fehlendes Werkzeug und Zubehör bei Rückgabe oder Abholung der Maschine werden dem

Mieter berechnet.


6. Unter- bzw. Weitervermietung ist ohne unsere Zustimmung nicht zulässig. Andere bzw. weitere

sondere Vereinbarungen sind schriftlich zu treffen.


7. Für Schäden und Verluste, die dem Mieter durch Schlechtwetter oder Ausfall des gemieteten Gerätes

entstehen, haftet der Vermieter nicht. Die Maschinen und Geräte sind nur für die

konstruktiven bzw. angedachten Verwendungszwecke zu benutzten. Eine Zweckentfremdung ist

verboten bzw. hat der Mieter zu verantworten. Auf eine entsprechende Tragfähigkeit des Untergrundes

ist zu achten.


8. Der Mietvertrag ist Bestandteil unserer Allgemeinen Verkauf- und Lieferbedingungen, soweit

hier nicht anders beschrieben. Änderungen bzw. der aktuelle Stand kann

unter www.mietenleihen.de eingesehen werden.

9. Stillstandzeiten sind grundsätzlich im vorraus schriftlich anzumelden und genehmigen zu lassen. Nachträglich Freimeldungen werden nicht anerkannt.


10 . Alle Vorort anfallenden Reparaturen, Bergungen und Reinigungsarbeiten, die der Mieter zu verantworten hat, werden mit 42,50 Euro pro angefangene Std. plus Materialkosten (Bergungskosten) plus Anfahrtskosten in Rechnung gestellt.


11. Rechnungen sind sofort bei Rechnungserhalt zahlbar. Bei Zielüberschreitung werden bankübliche Verzugszinsen berechnet. Der Vermieter ist berechtigt eine Kaution oder eine Mietvorauszahlung zu verlangen. Ist der Mieter mit der Zahlung des Mietpreises in Verzug, so ist der Vermieter berechtigt, die Mietsache sofort zurückzuholen. In diesem Fall ist der Mieter jedoch verpflichtet, die Miete bis zur vertragsmäßigen Beendigung des Mietverhältnisses, längstens jedoch für 30 Tage, weiterzuzahlen. Mietbeträge unter 100,00 Euro sind sofort zahlbar.


12. Der Mieter bestätigt mit seiner Unterschrift bzw. Benutzung, dass er mit der Funktion der Maschine

vertraut ist bzw. nach § BRG260 und §BRG 500 eingewiesen wurde. Unbefugten ist die Benutzung verboten. Er kennt die geltenden Unfallverhütungsvorschriften und akzeptiert unsere Geschäftsbedingungen.


13. Alle Maschinen / Geräte bleiben bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum der Firma

Lars Klingler Mietenleihen.de.


14. Der Käufer wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Maschine im Zustand wie vorhanden und

besichtigt ohne jegliche Gewährleistung und Mängelhaftung gekauft ist.


15. Endpreise inkl. geltender gesetzlicher MwSt (zzgl. Transportkosten falls gewünscht)


16. Gerichtsstand ist Herne.

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