Zertifizerter Sachkundigenprüfer


Lars Klingler,

Mont-Cenis Str.405, 44627 Herne


UVV - Prüfungen SchwerpunktArbeitssicherheit

Sachkundigenprüfung nach 

TRBS 2111, TRBS 1201, TRBS 1203 sowie der VDI 4068 

UVV-Prüfungen

Prüfungen gem. BGR500, BGG945 etc. auch Vorort

- Erdbaumaschinen

  Minibagger, Bagger, Lader, Dumper, Grabenfräsen

- Hebebühnen / Arbeitsbühnen

  KFZ - Werkstattbühnen, Scherrenbühnen, Hubtische usw.

- Flurförderzeuge

  Handgeführte mit Motorkraft betriebene Flurförderzeuge

- Motorkleingeräte

  Minidumper, Motorflex, Rüttelplatten, Kettensägen, Kleintraktoren

- Leitern Tritte, Rollgerüste, Gerüste

 



Die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) stellen die für jedes Unternehmen und jeden Versicherten der gesetzlichen Unfallversicherung verbindlichen Pflichten bezüglich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz dar.


Prüfplaketten gemäß UVV - für was steht UVV?

Prüfplaketten nach UVV bestätigen die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften bei geprüften Maschinen und Einrichtungen.

Was heißt das konkret?

Die UVV, die "Unfallverhütungsvorschriften", sind bekannt als Vorschriften und Regeln der gesetzlichen Unfallversicherungen. Diese Unfallverhütungsvorschriften richten sich an jeden Unternehmer und jeden Versicherten. Sie stellen verbindliche Pflichten hinsichtlich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz dar. UVV spezifizieren, konkretisieren und ergänzen damit die staatlichen Gesetze für diesen Bereich. Das Ziel ist demnach die Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren.

Die Berufsgenossenschaften erlassen als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung die Unfallverhütungsvorschriften, welche vom Bundesministerium überprüft und genehmigt werden.


Bitte beachten: Die Bezeichnungen UVV und GUV wurden mit Stand vom 01. Mai 2014 durch die DGUV abgelöst.


Einhaltung der UVV ist Chefsache

Als Unternehmer stehen Sie in der Pflicht Funktionsverluste und Verschleiß an Maschinen und Anlagen aufzudecken und zu beheben. Nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und den Unfallverhütungsvorschriften (UVV) müssen daher in regelmäßigen Abständen Prüfungen anfallen. Ihre Aufgaben umfassen daher insbesondere:


   - Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen von Maschinen und Anlagen u.a. Arbeitsmitteln ermitteln

   - Unterweisung der Arbeitnehmer im sicherheitsgerechten Umgang mit prüfpflichtigen Arbeitsmitteln

   - regelmäßige Überprüfung aller prüfpflichtigen Arbeitsmittel durch befähigte Personen (Sachkundige oder Sachverständige),          fachgerechte Wartung und Reparatur


Maschinen, die zum Beispiel nach UVV geprüft werden sollten sind gewerblich genutzte Fahrzeuge, Baumaschinen, Werkstattgeräte, Stapler aber auch Kaffemaschinen zählen darunter.


Bedenken Sie stets: Im Falle eines Unfalls mit einer nicht geprüften Einrichtung kann dies auch strafrechtliche Konsequenzen haben! Sichern Sie sich daher ab, prüfen Sie und vor allem dokumentieren Sie diese Prüfungen aussagekräftig.


Prüfungen nach UVV dokumentieren

Zur jährlichen Prüfung aller Arbeitsmittel gehört auch eine ausreichende Dokumentation über deren Zustand. Bei Bedarf muss der Prüfnachweis eingesehen werden können und sollte daher die folgenden Eckdaten enthalten:


    Datum und Umfang der Prüfung

    Ergebnis der Prüfung, inklusive Auflistung der Mängel

    Beurteilung des Gefahrenpotentials bei Weiterbetrieb

    Angaben über eventuelle Nachprüfungen

    Name und Anschrift des Prüfers


Zum Zweck der Dokumentation eignen sich die UVV Prüfplaketten, um die Wartungsintervalle direkt am Gerät festzuhalten. Mit einer UVV-Prüfplaketten signalisieren Sie zudem, dass die Geräte frei von technischen Mängeln und sicher sind.



UVV-Prüfung Herne

UVV-Prüfungen zu günstigen Preisen